Statuten
I Name, Sitz und Zweck
Art. 1
Mit Sitz in Fägswil (8630
Rüti) besteht unter dem Namen Frauenverein Fägswil ein Verein gemäss
Art. 60 ff. ZGB, mit dem Ziel, gemeinnützige und gemeinschaftsfördernde
Bestrebungen zu verfolgen.
II Mitgliedschaft
Art. 2
Die Mitgliedschaft steht jeder Frau offen.
Art. 3
Jedes Mitglied bezahlt einen Jahresbeitrag. Vom vollendeten 70. Altersjahr an gilt es als Freimitglied.
Art. 4
Austretende haben ihren Austritt der Präsidentin auf Jahresende schriftlich anzuzeigen.
III Organisation
Art. 5 Die Organe des Vereins
5.1 Die Generalversammlung
5.2 Der Vorstand
5.3 Die Rechnungsrevisorinnen
Art. 6 Generalversammlung
Die Generalversammlung tritt jährlich einmal innert 3 Monaten nach Rechnungsabschluss zusammen. Die Kompetenzen der GV sind:
6.1 Genehmigung von Jahresbericht und Jahresrechnung
6.2 Wahl von Vorstand, Präsidentin und 2 Rechnungsrevisorinnen
6.3 Festsetzung des Jahresbeitrages
6.4 Beschlussfassung betreffend grösserer neuer Aufgaben
6.5 Statutenänderungen
6.6 Beschlussfassung über Auflösung des Vereins und Verwendung des Vermögens
Art. 7 Einladung
Die
Einladung zur Generalversammlung erfolgt schriftlich mindestens 10 Tage
im voraus unter Bekanntgabe der Traktandenliste. Über Geschäfte, die
nicht auf der Traktandenliste stehen, darf nur abgestimmt werden, wenn
die Generalversammlung dies ausdrücklich beschliesst.
Art. 8 Vorstand
8.1 Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Mit Ausnahme der Präsidentin konstituiert er sich selbst.
8.2 Bei Stimmengleichheit hat die Präsidentin Stichentscheid.
Art. 9 Haftung
Für die Verpflichtungen des Vereins haftet nur das Vereinvermögen.
Art. 10 Auflösung des Vereins
Die
Auflösung des Vereins kann nur in einer Generalversammlung beschlossen
werden, in der wenigstens 1/3 der Mitglieder anwesend sind. Das Vermögen
ist mit gleichzeitigem Beschluss einem Verein oder einer Stiftung mit
ähnlichen Zwecken zu überweisen.
Anlässlich der Generalversammlung vom März 1992 wurde beschlossen, dass Mitglieder ab dem 70. Altersjahr von der Beitragspflicht befreit sind.
Diese Statuten treten mit ihrer Annahme durch die Mitgliederversammlung vom 20. März 2009 mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzen diejenigen vom März 1993.
Fägswil, 20. März 2009