160. Generalversammlung

12. März 2021 – Abstimmung fand schriftlich statt.
Mitglieder wurden per Post informiert.

Der Vorstand hat wiederum entschieden, die diesjährige Generalversammlung nicht als Präsenzveranstaltung, sondern schriftlich durchzuführen. Die schriftliche Durchführung kann aufgrund der Verordnung 2 des Bundesrates über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) vom 16. März 2020 auch stattfinden, wenn dies in den Vereinsstatuten nicht explizit vorgesehen ist (Art. 6a der besagten Verordnung).

Jahresrückblick 2020 (PDF)